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Terminvereinbarung, Konditionen und Honorar

Termine erfolgen nach Vereinbarung, die Bezahlung des Honorars erfolgt im Anschluss an die Beratungs-/ Therapiesitzung in bar. Die Bezahlung der Online-Therapie erfolgt entweder über Vorkasse oder per Überweisung.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die erste Therapiesitzung mit Besprechung des Anamnesebogens und des weiteren Vorgehens mehr Zeit in Anspruch nimmt als eine Therapiestunde von 60 Minuten. Deswegen plane ich für diesen Termin 90 Minuten ein. Die Folgesitzungen dauern in der Regel jeweils 60 Minuten.

  • Ersttermin inkl. Besprechung Anamnesebogen, bis 90 min: 90 EUR
  • Therapiesitzung, Beratung einzeln, 60 min: EUR 75,-
  • Ein Sozialtarif ist in Ausnahmefällen möglich.
  • Onlinetermine 75,- € (Nur möglich nach vorherigem persönlichen Kennenlernen)
  • Paartherapie/Beratung 90 min 90,- €

Bei einer therapeutischen Sitzung ist es wichtig, dass die Chemie stimmt. Sie sollten sich als Klient(in) gut aufgehoben fühlen. Deshalb haben sie die Möglichkeit, beim Erstgespräch die Sitzung nach 30 Minuten ohne Kosten zu beenden, dann wenn die Chemie nicht stimmen sollte.

Hinweise zur Terminstornierung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis und ich halte entsprechend einen Termin für Sie frei. Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Wird der Termin später storniert, bitte ich um Verständnis, dass ein Ausfallhonorar von 40 EUR berechnet wird; erfolgt keine Absage des Termins, wird die vereinbarte Behandlungszeit in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

Hinweise zur Erstattung

Gesetzliche Krankenkassen erstatten Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz leider nicht. Private Krankenversicherungen als auch Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten in einigen Fällen. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft. Vielleicht wichtig für Sie: Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten nur dann, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. So werden psychologische Beratung, Paartherapie oder Paarberatung nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.
Je nach Einkommen können Sie Honorare für psychotherapeutische Behandlungen bis zu einem bestimmten Betrag als Sonderausgabe oder außerordentliche Aufwendung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater oder direkt beim Finanzamt nach.

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Kontaktaufnahme per eMail oder Telefon

Sollten Sie das Kontaktformular nicht nutzen wollen, können Sie auch gerne jederzeit Kontakt per Telefon oder Mail aufnehmen.

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